Die Regierungskanzlei ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der wöchentlichen Regierungsratssitzung zuständig.
Die Regierungskanzlei nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit den politischen Volksrechten, d.h. mit Wahlen und Abstimmungen sowie Initiativen, Referenden und Petitionen, wahr.
Die Regierungskanzlei koordiniert die Erstellung diverser Publikationen.
Die Regierungskanzlei ist als Mini-Generalsekretariat für die Koordination von diversen Querschnittsprozessen zuständig.